Hinweisgebersystem der AWO Reutlingen
Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, erhalten mittels (Hin SchG.) die Möglichkeit, darauf hinzuweisen.
Zur Umsetzung des HinSchG haben wir ein Meldesystem, einen internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet. Dies gibt uns die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzesverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer offenen Unternehmenskultur bei, in der unsere sozialen Werte transparent gelebt werden können.
Hierfür kooperiert die AWO mit Ratisbona Compliance GmbH, die uns, der AWO, und dem Hinweisgeber als vertrauenswürdiger Partner und mit sachkundiger Expertise zur Seite steht. Diese nimmt die eingehenden Hinweise entgegen, informiert den/die Hinweisgeber*in über den Eingang der Meldung, bewertet den Hinweis aus rechtlicher Perspektive, leitet entsprechende Maßnahmen ein und informiert den/die Hinweisgeber*in spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen.
Hier finden Sie unsere Whistleblower-Richtlinie als PDF Datei
Das Hinweisgebersystem ist wie folgt kontaktierbar
Bevor Sie Ihren Hinweis über das System übermitteln, lesen Sie bitte die Datenschutzinformationen für Hinweisgeber
Mit einem Klick auf den Button „Hinweis abgeben“, der zur Eingabemaske des Hinweisgebersystems führt, bestätigen Sie, von den Datenschutzinformationen Kenntnis, genommen zu haben.